Datenschutzrichtlinie
Die Sorgfaltspflicht von Rechtsanwälten ergibt sich grundsätzlich aus zwei Gesetzen. 1136 S. Sorgfalts- und Treuepflicht gemäß Rechtsanwaltsgesetz, Artikel 6098. Gemäß dem türkischen Obligationenrecht (TCC) ist der Rechtsanwalt im Rahmen des Agenturvertrages zur Sorgfalt verpflichtet. Gemäß Artikel 34 des Anwaltsgesetzes müssen Anwälte ihre Pflichten mit der Sorgfalt, Integrität und Ehre erfüllen, wie es ihrem Beruf entspricht, und sind außerdem verpflichtet, die von der Union der türkischen Rechtsanwaltskammern (TBB) festgelegten Berufsregeln einzuhalten.
Aus dem Handelsvertretervertrag erwachsen dem Rechtsanwalt gegenüber bestimmte Pflichten und Haftungen. Die erste dieser Schulden und Verpflichtungen besteht in der Erfüllung der in Artikel 505 des TCC festgelegten Anweisungen. Ein Auftrag ist eine einseitige und notwendige Willenserklärung gegenüber dem Handelsvertreter, mit der dieser nach Zustandekommen des Handelsvertretervertrages die Ausführung der ihm übertragenen Tätigkeit festlegt. Der Rechtsanwalt teilt dem Anwalt mit, was dieser im Rahmen seiner eigenen juristischen Kenntnisse und Erfahrungen tun soll und was zu tun ist, der Anwalt entscheidet jedoch, ob diese Aufgaben erledigt werden sollen oder nicht. Auch wenn es sich um eine notwendige oder zweckmäßige Tätigkeit handelt, ist es dem Rechtsanwalt ohne ausdrückliche Weisung des Mandanten nicht möglich, außerhalb des Mandatsvertrages tätig zu werden. Wenn beispielsweise ein Fall auf gütlichem Wege gelöst werden kann, der Anwalt dies jedoch nicht verlangt, kann er nicht auf gütliche Mittel zurückgreifen.
Die zweite Verpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber dem Vollmachtgeber ist TBK Art. Im Rahmen von 506; persönliche Leistung, Fleiß und Loyalität. Der Rechtsanwalt muss die Tätigkeit als Anwalt persönlich ausführen, kann jedoch, wenn er dazu befugt ist oder die Situation es erfordert oder es die Gewohnheit erlaubt, die Tätigkeit durch eine andere Person ausführen lassen. Werden die Arbeiten im Rahmen des Artikels 507 TCC durch eine dritte Person ausgeführt, so muss der Rechtsanwalt bei der Auswahl dieser Person und der Erteilung von Anweisungen die gebotene Sorgfalt walten lassen. Ein Rechtsanwalt muss seine Arbeit gewissenhaft ausführen, muss jedoch nicht jeden Auftrag erfolgreich abschließen. So führt beispielsweise ein Rechtsanwalt die ihm übertragene Arbeit im Rahmen seiner juristischen Kenntnisse und Erfahrungen bestmöglich aus, das Ergebnis dieser Arbeit muss jedoch nicht zwangsläufig für den Auftraggeber erfolgreich sein. Der Rechtsanwalt ist nicht für das Erreichen des von ihm angestrebten Ergebnisses bei der Ausübung seiner Tätigkeit verantwortlich, sondern für die Sorgfalt der Tätigkeiten, die er zur Erreichung dieses Ergebnisses ausführt. Die Grenzen der bei der Durchführung der Tätigkeiten zu beachtenden Sorgfalt sind in Artikel 506/3 festgelegt. Bei der Beurteilung der anwaltlichen Sorgfaltspflichthaftung wird demnach auf das Verhalten abgestellt, das ein umsichtiger Rechtsanwalt, der auf einem vergleichbaren Gebiet tätig wird, an den Tag legen sollte.
Was die Treuepflicht des Rechtsanwalts von seinen sonstigen Pflichten unterscheidet, ist, dass diese Pflicht auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses fortbesteht. Im Rahmen seiner Treuepflicht muss der Rechtsanwalt die von ihm durchgeführten Tätigkeiten und die Informationen über den Auftraggeber, zu dem er ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, sorgfältig schützen und in einer Weise verwenden, die in seinem besten Interesse liegt. Zur Anwendung der Bestimmungen anderer Gesetze (wie etwa TCK, CMK und HMK) kann von der Treuepflicht abgewichen werden, abgesehen davon muss die Treuepflicht jedoch immer eingehalten werden.
Im Rahmen all dieser Regeln bietet unsere Anwaltskanzlei unseren Mandanten den besten Service im Einklang mit den Grundsätzen der Vertraulichkeit und Privatsphäre, Transparenz, Offenlegung und Rechenschaftspflicht. Informationen über unsere Klienten, deren Interviews und deren Inhalte sowie Dokumente werden nicht an Dritte oder Institutionen weitergegeben. Diese Grundsätze gelten auch für unsere Tätigkeit als Rechtsberater. Diese Verpflichtung gegenüber unseren Klienten bleibt unser ganzes Leben lang bestehen. Auch hier werden den Mandanten aktuelle und transparente Informationen über die Probephase und die durchgeführten Arbeiten zur Verfügung gestellt. Dabei werden sämtliche Verfahrens- und Arbeitsschritte, Vorgehensweisen und mögliche Ergebnisse vermittelt. Wir betrachten es als unsere Pflicht, unseren Mandanten gegenüber Rechenschaft über alle Daten zu den Fällen und Arbeiten abzulegen, die wir erhalten.
